Nutzungsvorschriften

Geltungsbereich

Die vorliegende Nutzungsvorschrift gilt für das Ruderzentrum am Rotsee. Sie regelt Rechte und Pflichten der Benutzenden sowohl im Ruderzentrum wie auch auf der angrenzenden Rotseewiese, den Uferzonen und dem See. Sie richtet sich nach der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013.

Die Hausordnung für den Bereich Sport (Anhang 1) und die Fahrordnung auf dem See (Anhang 2) sind zudem ein Bestandteil dieser Nutzungsvorschrift.

Die Four-Forest Bilingual International School als Mieter erlässt gestützt auf diese Nutzungsvorschrift eine eigene Hausordnung. Diese ist durch den Stiftungsrat zu genehmigen.

Nutzende

Nutzende sind:

  • Mitglieder des Schweizerischen Ruderverbandes für Trainingszwecke;
  • Teilnehmende und Organisatoren von nationalen und internationalen Ruderregatten;
  • Angehörige und Besucher/innen der Four-Forest Bilingual International School;
  • Weitere Nutzende, Besucher/innen und Lieferanten des Ruderzentrums mit Bewilligung der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee.

Die Nutzung der Anlagen ist nur für den vereinbarten Zweck und während der zugewiesenen Nutzungszeit gestattet.

Es gilt zu beachten, dass das Rudern auf dem Rotsee, gemäss der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013, auf die Zeit vom 01. Mai bis zum 15. Oktober beschränkt ist. Ausserhalb dieser Zeit darf auf dem Rotsee nicht gerudert werden.

Alle Nutzenden sowie Besucher/innen sind angehalten, die Räume, Anlagen und  Einrichtungen ordnungsgemäß zu benutzen und sorgfältig zu behandeln sowie die Bestimmungen dieser Nutzungsvorschrift inkl. der Hausordnung und der Fahrordnung zu respektieren.

Nutzungsgebühren

Mieter

Der Nutzungsumfang und die Miete werden im jeweiligen Mietvertrag geregelt.

Übrige Nutzer

Auswärtige Ruderclubs sowie übrige Nutzer haben sich anzumelden bevor sie das Ruderzentrum nutzen (mind. 5 Arbeitstage im Voraus). Für die Nutzung der Anlagen wird eine Nutzungsgebühr erhoben.

Ruderzentrum

Im Erdgeschoss (EG) befinden sich die Boots- und Materialhallen, Technikräume sowie verschiedene Mehrzweckräume auf der Ostseite. Der Zugang erfolgt durch die Schiebetüren oder durch die Eingangstüren an der Ostseite und beim Aufgang zum Obergeschoss (OG).

Der Aufgang zum OG befindet sich im Zentrum des Gebäudes. Im Ostteil des OG befinden sich mehrheitlich Büro- bzw. Schulräumlichkeiten sowie Umkleideräume und Sanitäranlagen für den Regatta- und Schulbetrieb. Ausserhalb des Regattabetriebs sind mit Ausnahme einer Garderobe sämtliche Räumlichkeiten an die Four-Forest Bilingual International School vermietet. Während dieser Zeit haben Unberechtigte keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten.

Im Westteil des OG befinden sich ein Trainingsraum sowie Umkleideräume und Sanitäranlagen für den Trainings- und Regattabetrieb. Während dem Regattabetrieb wird der Trainingsraum zum Verpflegungsraum umfunktioniert. Ausserhalb des Regattabetriebs ist der Trainingsraum an den Schweizerischen Ruderverband vermietet. Dieser regelt den Zutritt selbständig.

Gebäudezutritt

Grundsätzlich haben nur die unter Ziffer 2 aufgeführten Nutzer Zutritt zum Gebäude. Der Gebäudezutritt wird durch eine elektronische Schliessanlage geregelt. Der Zutritt zu den Garderoben und Toiletten ist nur zwischen 05.30h und 21.30h möglich.

Bootshallen im EG

Ausserhalb des Regattabetriebs sind die Bootshallen ausschliesslich für das Lagern von Rennruderbooten und des Regattamaterials bestimmt und zu diesem Zweck an den Regattaverein, den Schweizerischen Ruderverband und die Luzerner Ruderclubs (Seeclub Luzern, Ruderclub Reuss Luzern, Ruderclub Rotsee), vermietet.

Während dem Regattabetrieb stehen sämtliche beziehungsweise die dafür bezeichneten Hallen und Mehrzweckräume zur Verfügung der Regattaorganisation.

Zu- und Wegfahrt

Die Zu- und Wegfahrt erfolgt ausschliesslich über die Rotseestrasse. Ab Barriere gilt ein allgemeines Fahrverbot. Zufahrt zum Gebäude haben nur Mieter des Ruderzentrums mit einem reservierten Parkplatz an der Ostseite des Gebäudes, angemeldete Bootstransporte zum Ab- und Aufladen von Booten sowie Lieferanten des Ruderzentrums. Die Öffnung der Barriere erfolgt mittels Badge oder Zahlencode.

Das Dauerparkieren bzw. Abstellen von Anhängern und Fahrzeugen auf dem Platz vor und beidseitig des Ruderzentrums ist verboten. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein.

Das Abstellen von Zweiradfahrzeugen ist nur in den dafür definierten Zonen gestattet.

Vor, während und nach Ruderregatten erfolgt die Wegfahrt über die Kaspar Koppstrasse. Während dieser Zeit muss die Zu- und Wegfahrt durch den Regattaveranstalter speziell geregelt werden.

Rotseewiese, Uferzone und See

Die Rotseewiese, die Uferzone und der See gehören der Öffentlichkeit. Sie können aber durch die Nutzenden des Ruderzentrums unter Einhaltung der Verordnung zum Schutze des Rotsees und seiner Ufer für ihre bestimmten Zwecke genutzt werden.

Das Baden im See ist ausserhalb der Badeanstalt Ebikon verboten.

Alle Wege rund um den Rotsee sind mit einem Fahrverbot belegt. Jedes Befahren dieser Wege mit Fahrzeugen jeglicher Art ist strikte verboten. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung der Stadt Luzern oder der Gemeinde Ebikon.

Der Einsatz von Drohnen jeglicher Art ist aufgrund des Naturschutzes und der Nähe zum Militärflugplatz Emmen untersagt.

Das Rudern auf dem See wird mittels einer Fahrordnung (Anhang 2) geregelt.

Nutzung Zielturm

Der Zielturm steht grundsätzlich nur den Regattaveranstaltern zur Verfügung und muss jeweils vor der Regatta übernommen und danach wieder zurückgegeben werden. Die Stiftung stellt den Zugang für die Übernahme sicher. Bis zur Rückgabe des Zielturms ist der Veranstalter für den Zugang verantwortlich. Mit der Rückgabe geht die Verantwortung wieder an die Stiftung zurück.

Ausnahmen für die Nutzung des Zielturms für Trainingszwecke der Nationalmannschaft können bei der Stiftung beantragt werden. Mit der Bewilligung wird auch der Zugang geregelt.

Haftung

Für Schäden, welche durch Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, sind die Fehlbaren persönlich haftbar.

Die Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee übernimmt für Beschädigungen jeglicher Art oder für Diebstahl auf dem Areal und im Gebäude keine Haftung.

Diese Nutzungsvorschrift tritt am 01.05.2022 in Kraft, sie ersetzt die Ausgabe vom 01.05.2018.

Downloads

Der Rotsee ist ein Naturschutzgebiet, welches nicht nur für die Ruderer reserviert ist. Tragen Sie Sorge zu diesem einzigartigen Naherholungsgebiet und halten Sie sich an die Nutzungsregeln. Im Menü “Nutzung Rotsee“ können alle Weisungen vor dem ersten Training online gelesen werden oder via Download heruntergeladen werden.